ERBRECHT, ERBSCHAFTSTEUERRECHT, NACHLASSBERATUNG, NACHLASSBEWERTUNG, NACHLASSPLANUNG, TRUST
Wir entwickeln mit Ihnen eine Nachlassplanung, die zivilrechtlich und steuerrechtlich optimiert ist.
Die optimale Lösung setzen wir in eine rechtlich verbindliche Form um (Testament, Erbvertrag, Vermächtnis, Erbverzicht, Pflichtteilsverzicht).
Bei der Regelung von Nachlassabwicklungen und Testamentsvollstreckungen sind wir bestrebt, im Sinne des Erblassers oder der Erblasserin für alle Erben akzeptable Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden oder zu schlichten.
Bei Bedarf arbeiten wir in Bewertungsfragen insbesondere bei der Ermittlung und Bewertung von Pflichtteilsansprüchen mit externen Spezialisten Hand in Hand zusammen. Im Bereich der Inventarisierung, der Bewertung von Nachlässen und Erbschaften in Reutlingen arbeiten wir zusammen mit
artes-bonae.com EMC Estimations GmbH.Internationales Erbrecht
Häufig werden wir in Fragen des internationalen Erbrechts konsultiert.
Sind aufgrund ausländischer Domizile, Vermögensgegenstände oder bspw. einer internationaler Ehe bei der Nachlassplanung Rechtsordnungen fremder Staaten betroffen, beraten wir Sie bei den komplexen international rechtlichen und steuerlichen Fragen.
Dabei kann es sich um den "klassischen" Fall des Ferienhauses in Frankreich handeln oder eine komplexe Trust -Struktur.
Ein Fall mit Auslandsberührung liegt meist schon dann vor, wenn bei einem der Beteiligten (nicht notwendig beim potentiellen Erblasser) oder der Belegenheit der Sache eine Beziehung rechtlicher, wirtschaftlicher oder persönlicher Natur zu einem anderen Staat besteht. In solchen Fällen muss sorgfältig geprüft werden, welche Rechtsordnung zur Anwendung kommt und wie diese fremde Rechtsordnung ausgestaltet ist.
Darüber hinaus sind die Fragen der steuerlichen Behandlung, insbesondere der Doppelbesteuerung von besonderer Bedeutung. Auf Basis dieser Analyse kann dann eine wunschgemäße Nachlassplanung entwickelt werden. Hier finden Sie unter anderem eine übersicht zu den aktuellen
Doppelbesteuerungsabkommen.
Rechtsanwalt Frank Rilling ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.
Laufende Fortbildung ist obligatorisch.Hier können Sie sich eine Liste der zuletzt von Herrn RA Rilling besuchten Seminaren herunterladen:
SeminarlisteFür ausgesuchte Länder haben wir unverbindlich Informationen im Themenkreis internationales Erbrecht für Sie aufbereitet:
Informationsblatt internationales Erbrecht Spanien:Informationsblatt internationales Erbrecht Frankreich
Informationsblatt internationales Erbrecht Italien
Informationsblatt internationales Erbrecht Österreich
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