Doppelbesteuerungsabkommen

Bei Auslandssachverhalten in Fragen der Schenkung- und Erbschaftsteuerhängt die Besteuerung unter Umständen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den beteiligten Staaten ab.

Für die Erbschaft und Schenkungsteuer gibt es nur wenige DBA’s.
Nachfolgend haben wir für Sie eine exemplarische Übersicht aufbereitet, über die Staaten, mit denen Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer abgeschlossen hat. Diese sind mit (DBA +) gekennzeichnet:

(ohne Gewähr- Stand 1. Januar 2013)

      • Agypten (DBA -) Mit Agypten gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Agypten besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Algerien (DBA -) Mit Algerien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Algerien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Albanien (DBA -) Mit Albanien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Albanien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Andorra (DBA -) Mit Andorra gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Andorra besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung.
      • Anguilla (DBA -) Mit Anguilla gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Anguilla besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung.
      • Antiqua and Barbuda (DBA -) Mit Antiqua and Barbuda gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Antiqua & Barbuda besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung.
      • Argentinien (DBA -) Mit Argentinien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Argentinien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Armenien (DBA -) Mit Armenien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Armenien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung.
      • Aruba (DBA -) Mit Aruba gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Aruba besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung.
      • Aserbaidschan (DBA -) Mit Aserbaidschan gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Aserbaidschan besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Australien (DBA -) Mit Australien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Australien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Bangladesch (DBA -) Mit Bangladesch gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Bangladesch besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland – trifft jedoch nicht auf die Vorsteuer zu).
      • Bahamas (DBA -) Mit Bahamas gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Bahamas besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung.
      • Bahrain (DBA -) Mit Bahrain gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Bahrain besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung.
      • Belarus (Weißrussland) (DBA -) Mit Belarus (Weißrussland) gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Belarus (Weißrussland) besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Belgien (DBA -) Mit Belgien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Belgien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Bermuda (DBA -) Mit Bermuda gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Bermuda besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung.
      • Bolivien (DBA -) Mit Bolivien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Bolivien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Bosnien und Herzegowina (DBA -) Mit Bosnien und Herzegowina gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Bosnien und Herzegowina besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Brasilien (DBA -) Mit Brasilien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Brasilien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Es gibt jedoch ein Sonderabkommen betreffend Einkünfte und Vermögen von Schifffahrtsunternehmen)
      • Britische Jungferninsel (DBA -) Mit den Britischen Jungferninseln gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch die Britische Jungferninseln besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung.
      • Bulgarien (DBA -) Mit Bulgarien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Bulgarien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Chile (DBA -) Mit Chile gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Chile besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Es gibt jedoch ein Sonderabkommen betreffend Einkünfte und Vermögen von Schifffahrtsunternehmen)
      • China (ohne Hongkong und Macau) (DBA -) Mit China gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch China besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland, ferner ein Sonderabkommen betreffend Einkünfte und Vermögen von Schifffahrtsunternehmen).
      • Côte d’Ivoire (DBA -) Mit Côte d’Ivoire gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Côte d’Ivoire besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Dänemark (DBA +) Mit Dänemark gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer das Doppelbesteuerungsabkommen vom 22.11.1995 und gilt seit dem 1.1.1997. (Darüberhinaus gibt es auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Dominica (DBA -) Mit Dominica gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Dominica besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung.
      • Ecuador (DBA -) Mit Ecuador gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Ecuador besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Estland (DBA -) Mit Estland gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Estland besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Finnland (DBA -) Mit Finnland gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Finnland besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Frankreich (DBA +) Am 2. April 2009 wurde das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen durch Austausch der Ratifikationsurkunden ratifiziert. Das Abkommen trat am 3. April 2009 in Kraft. Es findet Anwendung auf die Nachlässe von Personen, die am oder nach dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens sterben und auf Schenkungen, die am oder nach dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens ausgeführt werden. Auch auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Georgien (DBA -) Mit Georgien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Georgien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Ghana (DBA -) Mit Ghana gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Ghana besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Gibraltar (DBA -) Mit Gibraltar gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Gibraltar besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung.
      • Griechenland (DBA +/-) Mit Griechenland gibt es für die Erbschaftsteuer das Doppelbesteuerungsabkommen vom 1.12.1910 Besteuerung des beweglichen Nachlassvermögens (gilt seit dem 1.1.1953). Auch auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland.
      • Guernsey (DBA -) Mit Guernsey gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Guernsey besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung.
      • Hongkong (DBA -) Mit Hongkong gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Hongkong besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Es gibt jedoch ein Sonderabkommen betreffend Einkünfte und Vermögen von Schifffahrts- und Luftfahrtunternehmen).
      • Indien (DBA -) Mit Indien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Indien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Indonesien (DBA -) Mit Indonesien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Indonesien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Insel Man (DBA -) Mit Insel Man gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Insel Man besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Es gibt jedoch ein Sonderabkommen betreffend Einkünfte und Vermögen von Schifffahrtsunternehmen).
      • Iran (DBA -) Mit dem Iran gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch der Iran besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Irland (DBA -) Mit Irland gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Irland besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Island (DBA -) Mit Island gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Island besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Israel (DBA -) Mit Israel gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Israel besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Italien (DBA -) Mit Italien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Italien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Jamaika (DBA -) Mit Jamaika gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Jamaika besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Japan (DBA -) Mit Japan gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Japan besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Jemen (DBA -) Mit dem Jemen gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch der Jemen besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Es gibt jedoch ein Sonderabkommen betreffend Einkünfte und Vermögen von Luftfahrtunternehmen).
      • Jersey (DBA -) Mit Jersey gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Jersey besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Jordanien (DBA -) Mit Jordanien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Jordanien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung.
      • Kaiman Inseln (DBA -) Mit den Kaiman Inseln gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch die Kaiman Inseln besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung.
      • Kanada (DBA -) Mit Kanada gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Kanada besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Kasachstan (DBA -) Mit Kasachstan gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Kasachstan besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Kenia (DBA -) Mit Kenia gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Kenia besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Kirgisistan (DBA -) Mit Kirgisistan gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Kirgisistan besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Kolumbien (DBA -) Mit Kolumbien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Kolumbien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Es gibt jedoch ein Sonderabkommen betreffend Einkünfte und Vermögen von Schifffahrts- und Luftfahrtunternehmen).
      • Korea, Republik (DBA -) Mit der Republik Korea gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch die Republik Korea besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Kroatien (DBA -) Mit Kroatien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Kroatien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Kuwait (DBA -) Mit Kuwait gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Kuwait besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Lettland (DBA -) Mit Lettland gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Lettland besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Liberia (DBA -) Mit Liberia gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Liberia besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Liechtenstein (DBA -) Mit Liechtenstein gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Liechtenstein besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Litauen (DBA -) Mit Litauen gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Litauen besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Luxemburg (DBA -) Mit Luxemburg gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Luxemburg besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Malaysia (DBA -) Mit Malaysia gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Malaysia besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Malta (DBA -) Malta hat keine Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Bei übertragung von Immobilien wird eine übertragungsgebühr von 5% fällig. Eine Anrechnung auf die deutsche Erbschaftsteuer findet nicht statt. Es gibt kein Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zwischen Deutschland und Malta. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Marokko (DBA -) Mit Marokko gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Marokko besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Mauritius (DBA -) Mit Mauritius gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Mauritius besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Mazedonien (DBA -) Mit Mazedonien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Mazedonien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Mexiko (DBA -) Mit Mexiko gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Mexiko besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Monaco (DBA -) Mit Monaco gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Monaco besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung.
      • Moldau Republik (DBA -) Mit der Republik Moldau gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch die Republik Moldau besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Mongolei (DBA -) Mit der Mongolei gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch die Mongolei besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Namibia (DBA -) Mit Namibia gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Namibia besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Neuseeland (DBA -) Mit Neuseeland gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Neuseeland besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Niederlande (DBA -) Mit den Niederlanden gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch die Niederlande besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Niederländische Antillen (DBA -) Mit den Niederländische Antillen gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch die Niederländische Antillen besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung.
      • Norwegen (DBA -) Mit Norwegen gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Norwegen besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Oman (DBA -) Mit dem Oman gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch der Oman besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung.
      • Österreich (DBA -) Mit Österreich gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer das Doppelbesteuerungsabkommen vom 4.10.1954 in Kraft seit dem 8.9.1955. Das Abkommen wurde zum 31.12.2007 von Deutschland gekündigt. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Pakistan (DBA -) Mit Pakistan gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Pakistan besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Paraguay (DBA -) Mit Paraguay gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Paraguay besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Es gibt jedoch ein Sonderabkommen betreffend Einkünfte und Vermögen von Luftfahrtunternehmen).
      • Philippinen (DBA -) Mit Philippinen gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Philippinen besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Polen (DBA -) Mit Polen gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Polen besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Portugal (DBA -) Mit Portugal gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Portugal besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Rumänien (DBA -) Mit Rumänien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Rumänien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Russische Föderation (DBA -) Mit der Russischen Föderation gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch die Russische Föderation besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Sambia (DBA -) Mit Sambia gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Sambia besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • San Marino (DBA -) Mit San Marino gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch San Marino besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung.
      • Saudi-Arabien (DBA -) Mit Saudi-Arabien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Saudi-Arabien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Es gibt jedoch ein Sonderabkommen betreffend Einkünfte und Vermögen von Luftfahrtunternehmen).
      • Schweden (DBA +) Mit Schweden gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer das Doppelbesteuerungsabkommen vom 14.7.1992 in Kraft seit dem 1.1.1995. (Auch auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Schweiz (DBA +) Mit der Schweiz gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer das Doppelbesteuerungsabkommen vom 30.11.1978 in Kraft seit dem 28.9.1980. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es ebenso ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Serbien (DBA -) Mit Serbien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Serbien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Simbabwe (DBA -) Mit Simbabwe gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Simbabwe besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Singapur (DBA -) Mit Singapur gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Singapur besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Slowakei (DBA -) Mit der Slowakei gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch die Slowakei besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Slowenien (DBA -) Mit Slowenien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Slowenien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Spanien (DBA -) Mit Spanien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Spanien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. Die in Spanien gezahlte Erbschaftsteuer auf Bankvermögen wird in Deutschland nicht angerechnet. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Sri Lanka (DBA -) Mit Sri Lanka gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Sri Lanka besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • St. Kitts und Nevis (DBA -) Mit St. Kitts und Nevis gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch St. Kitts und Nevis besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung.
      • St. Lucia (DBA -) Mit St. Lucia gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch St. Lucia besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung.
      • St. Vincent und Grenadinen (DBA -) Mit St. Vincent und Grenadinen gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch St. Vincent und Grenadinen besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung.
      • Südafrika (DBA -) Mit Südafrika gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Südafrika besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Syrien (DBA -) Mit Syrien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Syrien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Tadschikistan (DBA -) Mit Tadschikistan gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Tadschikistan besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Thailand (DBA -) Mit Thailand gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Thailand besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Trinidad und Tobago (DBA -) Mit Trinidad und Tobago gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Trinidad und Tobago besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Tschechien (DBA -) Mit Tschechien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Tschechien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Turks und Caicos Inseln (DBA -) Mit den Turks und Caicos Inseln gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch die Turks und Caicos Inseln besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung.
      • Türkei (DBA -) Mit der Türkei gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch die Türkei besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Tunesien (DBA -) Mit Tunesien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Tunesien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Turkmenistan (DBA -) Mit Turkmenistan gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Turkmenistan besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Ukraine (DBA -) Mit Ukraine gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Ukraine besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Ungarn (DBA -) Mit Ungarn gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Ungarn besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Uruguay (DBA -) Mit Uruguay gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Uruguay besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • USA (DBA +) Mit den USA gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer das Doppelbesteuerungsabkommen vom 14.12.1998 in Kraft seit dem 15.12.2000. Auch auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland.
      • Usbekistan (DBA -) Mit Usbekistan gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Usbekistan besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Venezuela (DBA -) Mit Venezuela gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Venezuela besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland, ferner ein Sonderabkommen betreffend Einkünfte und Vermögen von Schifffahrts- und Luftfahrtunternehmen).
      • Vereinigte Arabische Emirate (DBA -) Mit den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch die Vereinigte Arabische Emirate besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Vereinigtes Königreich -England, Nordirland, Schottland, Wales- (DBA -) Mit dem Vereinigten Königreich gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch das Vereinigte Königreich besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland)
      • Vietnam (DBA -) Mit Vietnam gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Vietnam besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).
      • Zypern (DBA -) Mit Zypern gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Zypern besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung. (Auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gibt es jedoch ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland).